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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Onlineshops www.druckzentrum-online.at
ein Internetauftritt der GERMINO Verwaltungs UG mit Sitz in Deutschland



 

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der GERMINO Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), D-94439 Roßbach als Betreiber des Internetauftrittes www.druckzentrum-online.at (im Folgenden Germino UG genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) Unternehmer ist. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist immer die gültige Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Gültigkeit hiermit ausdrücklich widersprochen. Ein Hinweis auf der Bestellung des Auftraggebers ist für uns nicht bindend.

(4) Alle zwischen dem Auftraggeber und der Germino UG getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Webseite, in Prospekten oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Die Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Indem der Auftraggeber auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klickt, erklärt er sich verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB´s genannten Konditionen die von Ihm ausgewählte(n) Ware(n) zu bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

(3) Wenn der Auftraggeber über unsere Webseite bestellt hat, erhält er zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail, um Ihm mitzuteilen, dass wir die Bestellung empfangen haben. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.

(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob die Bestellung über unsere Webseite oder außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann zustande, wenn der Auftraggeber nach der Aufgabe seiner Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Schriftform erhalten hat.

(5) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Schriftform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde.

(6) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.

 
§ 3 Preise
(1) Alle durch die Germino UG genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wird. Unsere Preise beinhalten innerhalb Österreichs die Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind vom Auftraggeber zu tragen.

(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird die Germino UG diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

(3) Die Germino UG ist zur Stornierung von Bestellungen, d.h. nach rechtswirksamer Annahme eines Angebots, nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zzgl. Umsatzsteuer durch die Germino UG werden. Hat die Germino UG bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch die Germino UG in der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.

(4) Die Germino UG behält sich das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten oder Broschüren) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art vor rechtswirksamer Annahme des Angebots ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht der Germino UG erforderlich machen.
  
§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Die Germino UG führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Schriftform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen der Germino UG vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann die Germino UG eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde von der Germino UG vorher in Schriftform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht von der Germino UG zu vertreten sind.

(2) Die Germino UG trifft hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die Germino UG hat das Recht, Kopien anzufertigen.
 
(3) Alle Vorlagen, die die Germino UG bekommt, werden von ihr sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt die Germino UG nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt werden.
  
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
 (1) Die Lieferungen und Leistungen der Germino UG erfolgen innerhalb der auf der Webseite angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen der Germino UG ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch die Germino UG zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei der Germino UG.
 
(3) Fixtermine für die Leistungserbringung müssen von der Germino UG als Fixtermin, Festtermin oder verbindliche Termine in Schriftform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Schriftform bei der Germino UG Leistungen von der Germino UG erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
 
(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat die Germino UG das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und die Germino UG hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
  
§ 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt
 (1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.

(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich zurück.
 
(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten, - wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt; - im Falle höherer Gewalt, das heißt wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können sowie bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben oder Unwettern auf den Transportwegen.

(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
 
§ 6a Periodische Arbeiten
 Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Gefahrenübergang – Versand
 (1) Wird die Ware auf den Wunsch des Auftraggebers hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Wer sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf den Auftraggeber über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Germino UG noch andere Leistungen übernommen hat.

(2) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch die Germino UG 5% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt der Germino UGt und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.
 
(3) Der Geschäftssitz der Germino Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.
 
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch die Germino UG in Schriftform erforderlich.
 
(5) Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein quittiert wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so sind alle Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung gegenüber der Germi
no UG ausgeschlossen.

§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
(1) Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

(2) Entspricht der gelieferte Gegenstand, die gelieferte Leistung oder Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und der Germino UG vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen der Germino UG zu erwartenden Eigenschaften, ist die Germino UG zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.

(3) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.

(4) Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese von der Germino UG erstellt wurden - und dem Endprodukt. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

(5) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.

(6) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber.

(7) Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 8 (8) - in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.

(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.

§ 9 Haftung auf Schadensersatz
(1) Die Germino UG haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den Auftragswert der Bestellten Ware beschränkt.


(2) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Germino UG – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch die Germino UG, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(3) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung der Germino UG eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Germino UG.

(4) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(5) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn. 

§ 10 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Auftraggeber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Der Auftraggeber bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Germino UG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann die Germino UG verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilt.

(3) Verarbeitet die Germino UG die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Germino UG als Hersteller. Die Germino UG erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer, so erwirbt die Germino UG einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware. Erwirbt die Germino UG Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet die Germino UG dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Auftraggebers verbunden oder vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, übereignet der Auftraggeber der Germino UG einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der Auftraggeber der Germino UG schon jetzt zur Sicherung des Vergütungsanspruchs die ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende Forderung ab. Für den Fall, dass die Germino UG an dieser Sache einen Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Verkäufer die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Germino UG jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem hat der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Befindet sich der Auftraggeber der Germino UG gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

§ 11 Zahlung
(1) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal, BitPay), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung (Billpay) sofern keine andere Vereinbarung in Schriftform zwischen dem Auftraggeber und der Germino UG getroffen wurde.

(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen.

(3) Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung voraus.

(4) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat die Germino UG das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 50,00 € (netto) zu erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Klausel nicht berührt.

(5) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Schriftform über andere Zahlungsbedingungen.

(6) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an die Germino UG oder einer von dieser angegebenen Bank oder Inkassobeauftragten erfolgen.

(7) Die Germino UG behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldwährungen als dem Euro abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.

(8) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers bei der Germino UG, so ist die Germino UG berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Die Germino UG informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen die Germino UG, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

(9) Erst wenn die Germino UG über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und nicht mehr zurückgegeben werden kann.

(10) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit beispielsweise. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.

(11) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat die Germino UG das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht der Germino UG.

(12) Ansprüche gegen die Germino UG sind nicht abtretbar.

§ 12 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen
(1) Alle von der Germino UG erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann die Germino UG eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.

(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber der Germino UG schriftlich Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.

(3) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

§ 13 Patente, Urheberrechte und Marken
Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber der Germino UG ausschließlich der Auftraggeber und stellt die Germino UG und deren Gehilfen von den Ansprüchen der Dritten frei.

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Die Germino UG behält sich für alle von der Germino UG, deren Gehilfen und Partnern erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten der Germino UG. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse der Germino UG zu vervielfältigen oder sonst wie zu reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Schriftform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt die Germino UG dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die die Germino UG zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss die Germino UG nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Schriftform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.

§ 15 Handelsbrauch
Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

§ 16 Geheimhaltung
Die der Germino UG vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen von der Germino UG auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Schriftform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.

§ 17 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Die Germino UG wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer EDV-Anlage speichern und automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und Anschrift des Auftraggebers an den von der Germi
no UG beauftragten Paketdienst weitergegeben.

(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Schriftform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

(3) Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal mit 45,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

(4) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, Proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.

§ 18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, die aufgrund dieser AGB´s geschlossen wurden, einschließlich solcher die über das bestehen oder nichtbestehen des Vertragsverhältnisses hinaus gehen, ist für Klagen der GERMINO UG und Klagen gegen das Internetportal der GERMINO UG (www.druckzentrum-austria.at) ausschließlich ein sachlich zuständiges Gericht in der Bundesrepublik Deutschland zuständig.

(2) Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits anfängliche Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

(5) Als Vertragssprache wird ausschließlich die Deutsche Sprache vereinbart.

(6) Die GERMINO Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, in Streitfällen an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen. Die EU-Kommission stellt hierfür eine Plattform bereit. Verbrauchern gibt es die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären.
Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Roßbach, Oktober 2022